Autor: bewojo
Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Seit dem 23.05.2019 haben wir die Anerkennung als gemeinnützige Organisation vom Finanzamt Böblingen bestätigt bekommen. Förderung von Jugendhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr.7 AO) Als nächstes steht nun der Eintrag ins Vereinsgerister an.
Neues zur BeWoJo Gründung
Unser Satzungsentwurf ist aktuell beim Finanzamt zur Prüfung auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Wenn diese abgeschlossen ist, werden wir die Gründungsversammlung initieren und dann unsere Organisation im Vereinsregister eintragen lassen. Stay Tuned !