Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Seit dem 23.05.2019 haben wir die Anerkennung als gemeinnützige Organisation vom Finanzamt Böblingen bestätigt bekommen. Förderung von Jugendhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr.7 AO)   Als nächstes steht nun der Eintrag ins Vereinsgerister an.