Seit dem 23.05.2019 haben wir die Anerkennung als gemeinnützige Organisation vom Finanzamt Böblingen bestätigt bekommen.
Förderung von Jugendhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr.7 AO)
Als nächstes steht nun der Eintrag ins Vereinsgerister an.